Baugutachten Berlin – Schimmelgutachten Berlin
erstellt Baugutachter und Architekt Dipl.-Ing. Jürgen Roloff
Baugutachten Berlin – Baugutachten über Schäden und Schimmelgutachten
- Baumangelerfassung
- Baumangelbewertung
- Bauabnahme
Hat Ihre Immobilie Mängel, haben sich Schäden entwickelt?
Wie geht man weiter vor? Was müssen Sie veranlassen, um die Baumängel zu beseitigen?
Baugutachten Berlin: Grundsätzlich gilt:
Grundsätzlich muß zum Zeitpunkt der Abnahme die Werkleistung frei von Sachmängeln sein.
Eine Leistung ist dann mit Sachmängeln behaftet, wenn sie
- nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
- nicht die nach dem Vertrag vorausgesetzte Beschaffenheit hat, oder
- sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet bzw. nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Werken gleicher Art üblich ist und die nach Art der Leistung vom Besteller (Bauherr, Auftraggeber) erwartet werden kann.
Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik (aaRdB) ist automatisch eingeschlossen.
Wenn Sie also Baumängel an Ihrem Haus oder in der Wohnung erkennen und zur Erfassung, Bewertung und auch zur Beseitigung Hilfe benötigen, sind Sie hier richtig.
Bestehen am Objekt Mängel, oder Mängelvermutungen, werden diese von mir erfasst und dokumentiert. Ggf. erfolgen auch mit Ihrer Zustimmung Bauteilöffnungen, um den Bestand erkennbar zu machen. Also zunächst die Erfassung, d.h. Bestandsaufnahme:
1. Baugutachten Berlin: Schritt 1 – Erfassen
Bestandsaufnahme durch den Baugutachter mit Hilfe elektronischer Messtechnik
Zur Standardausstattung des Baugutachters zählt moderne Gerätetechnik wie Thermokamera, Lasermeßgeräte sowie Feucht- und Klimasonden zur punktuellen und Langzeitmessung der erforderlichen Klimadaten. Zur Überprüfung von Schimmelpilzbefall konsultiere ich auch Schimmelpilzlabore.
Mittels Infrarottechnik wird die für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung eines Objektes sichtbar gemacht. In der Bauthermografie lässt sich somit z.B. eine Prüfung der Wärmedämmung von Häusern durchführen. Es bestehen somit nachvollziehbare visuelle Maßnahmen zur Gebäudediagnostik und z.B. können Flachdächer kontrolliert werden:
Zur Feststellung von Raumklimadaten über längere Zeiträume werden Datenlogger eingesetzt. Die Messgeräte sind manipulationssicher. Die Raumklimadaten werden fortlaufend gespeichert und können ausgewertet werden. Im Ergebnis erhält man Hinweise auf das Nutzerverhalten zur Problematik „Heizen und Lüften“.
Die Materialfeuchte lässt sich mit elektronischer Messtechnik überprüfen. Hierzu das folgende Praxisbeispiel:
Infolge einer desolaten Vertikalaußenabdichtung bei einem Wohnhaus in Hanglage drang hangseitig Wasser in die Fuge zwischen Außenwand und Estrich ein und durchfeuchtete den gesamten Fußbodenaufbau, Foto 4. Mit dem Einstechen flacher Elektroden in Estrichrand-streifen wurden Durchfeuchtungen von Dämmmaterialien unter der Estrichfläche erkannt. In diesem Falle wurde nach einem Wasserschaden eine Trocknung angeordnet.
Baugutachten Berlin: Häufig auftretende Baumängel
Fehlerhafte Bauwerksabdichtungen
Durch die Fliesenfugen einsickerndes Wasser wird im Allgemeinen mit einer Drainage entwässert, damit der Belag trocken bleibt. Die Drainage fehlte. Der Fußbodenaufbau wurde komplett erneuert.
Ähnliche Schäden sieht man immer wieder bei Außentreppen, dies zeigt das folgende Praxisbeispiel:
Häufig bestehen auch Mängel in der Bauwerksabdichtung bei sanierten Gebäuden. Hierzu das folgende Beispiel:
Parkdecks und Balkone werden besonders häufig durch Witterungseinflüsse geschädigt.es geht vorrangig um den Schutz gegen das Wasser. Entsprechende Abdichtungen sind notwendig. Im Folgebeispiel wurde dies nicht ausreichend erkannt:
Oft sind Flachdächer schadensträchtig. Hierzu die drei Folgebeispiele:
Werden Dachböden zu Wohnungen ausgebaut, werden Dachanschlüsse und –Übergänge oft falsch ausgeführt, wie man im Folgebeispiel sich leicht vorstellen kann. Feuchteschäden sind oft die Folge.
Schimmelgutachten Berlin – SCHIMMEL als Folgeschaden von Nässe und Feuchte
Die Ursachen für Schimmelpilzbildungen sind sehr unterschiedlich. Man unterscheidet:
nutzungsbedingte und baukonstruktive Ursachen.
Dabei ist es Sache des erfahrenen Baugutachters Roloff, die wesentlichen Ursachen zu klären.
Schimmelgutachten Berlin: Nutzungsbedingte Ursachen
Häufig wird falsch oder unzureichend gelüftet:
Allgemein ist bekannt, dass mehrfach am Tage „stoß“ gelüftet werden soll. Zeitdauer und Häufigkeit ist nicht verallgemeinerbar. Der Einzelfall entscheidet. Ferner ist bekannt, dass Räume kontinuierlich beheizt werden sollen.
Weiterhin ist der Umstand der sog. Sorptionsfeuchte, auch Gleichgewichtsfeuchte genannt, zu beachten:
Die Feuchtigkeit von Materialien gleicht sich an die relative Luftfeuchte an. Häufig wird Sorptionsfeuchte aus den Bauteiloberflächen, dem Mobiliar und der Ausstattung (Wäsche, Bettwäsche, Handtücher etc.) nicht ausreichend abgeführt. Die Feuchtigkeit der genannten Oberflächen der Ausstattung und der Bauteile nehmen bei hoher Luftfeuchtigkeit Feuchtig-keit auf und geben diese bei geringer Feuchtigkeit wieder ab.
Allgemeine Richtwerte über Lüftungsintervalle können nicht genannt werden, entscheidend ist der Umfang der zugeführten Feuchte. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Von Bedeutung ist ferner, daß schimmelpilzgefährdete Außenbauteilflächen auf der Innenseite möglichst nicht mit Mobiliar (z.B. Schränke) verstellt werden. Diese können nämlich wie eine unsachgemäße überdimensionierte Wärmedämmung wirken. Dadurch kann die Wandtemperatur so weit absinken, dass sich der bisher in der Wand liegende Taupunkt soweit nach innen verlagert, dass sich im (Möbel-) Innern in der kalten Jahreszeit auch Temperaturen von 0 °C bilden. D.h., Schimmelpilzbildung wird damit begünstigt. Je schwächer die Wärmedämmung der Außenwand, desto größer muss der Abstand zur betreffenden Außenbauteilfläche sein und nicht unter 10 cm betragen.
Nicht zu unterschätzen ist auch das Wohnhygieneverhalten der Nutzer. Staub und Verunreinigungen dienen als Nährstoffe und wirken sich begünstigend auf das Schimmelpilzwachstum aus.
Gute Wachstumsvorrausetzungen finden Schimmelpilze auch auf Raufasertapeten, Dispersionsfarben und Leimfarben. „Günstig“ wirken sich auch Gipskartonmaterialien und allgemein Gipsbaustoffe aus. Bei Schönheitsreparaturen sollte dies beachtet werden.
Baugutachten Berlin: Baukonstruktive Ursachen
„Voraussetzung für das Schimmelpilzwachstum im Innenraum ist erhöhte Feuchte, die durch Bauschäden oder falsches Nutzerverhalten entstanden sein kann“ (Zitat aus „Schimmelpilzleitfaden“ – Hrg. Umweltbundesamt).
Für die Vermeidung von Schimmelpilzwachstum sind baukonstruktiv besonders zu beachten:
- Mindestwärmeschutz (DIN 4108-2:2001-03)
- Schutz vor Schlagregen (DIN 4108-3)
- Abdichtung gegenüber aufsteigender Bodenfeuchte (DIN 18195)
- Regelgerechte Dachkonstruktion (Handwerkliche Richtlinien)
- Wasserdichte Installationen.
Der bauaufsichtlich geforderte Mindestwärmeschutz für Neubauten ist in DIN 4108-2:2001-03 „Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden– Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“ konkretisiert. DIN 4108-2 ist als technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt. In Abschnitt 6.2 der Norm werden Hinweise zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung angegeben.
Hiernach ist eine besondere Aufmerksamkeit auf den Bereich der Wärmebrücken zu richten. Bei Beachtung der Vorgaben dieser Norm ist davon auszugehen, dass bei üblicher Raumnutzung Schäden durch Schimmelpilzwachstum im Allgemeinen nicht auftreten. Bei Altbauten gilt Bestandsschutz. Nach heutigen Erkenntnissen der Bauphysik muss die betreffende Oberflächentemperatur in beheizten Räumen und genutzten Aufenthaltsräumen mindestens 12,6 °C betragen. Die Randbedingungen erfordern die kontinuierliche Beheizung der Räumlichkeiten mit 20 °C und die Begrenzung der Luftfeuchte auf 50 %. Die äußeren Klimawerte werden mit – 5 °C vorausgesetzt. (Es handelt sich hierbei um technische Rahmenbedingungen, die als Grundlage für Rechenmodelle dienen). Ferner sollen die Außenwandflächen auf der Innenseite möglichst nicht verstellt werden, damit eine Luftströmung der gefährdeten Stellen ermöglicht wird. Nach neuesten Erkenntnissen genügen bereits 80 % relative Luftfeuchtigkeit (bezogen auf die jeweilige Oberflächentem-peratur der Wand), dass die sogenannte Kapillarkondensation (Ablagerung der Feuchte in den Poren des Baustoffes) zu Schimmelpilzbildung führt. Demnach setzt die Schimmel-bildung bereits ein, bevor sich Tauwasser gebildet hat. Diese kritischen Oberflächentem-peraturen müssen sowohl im Bestandsbau als auch im Neubau vermieden werden.
Daher erfolgt in der Bestandsaufnahme die Feststellung zum Feuchteschutz und auch zur Oberflächentemperatur der Außenwände.
Die Bewertung der Feuchteschäden erfolgt in der Gesamtbeurteilung aller vorliegenden Fakten und Messergebnisse, sowie unter Einbeziehung der gutachterlichen Erfahrungen. Letzteres ist meiner Meinung nach maßgeblich.
Im Folgebeispiel lagen Schäden am Gebäude vor.
Bestehen mieter- oder nutzerseitig wegen Schimmelpilzvorkommen gesundheitliche Sorgen ist eine mykologische Untersuchung ratsam.
Bauliche Mängel, die zur Verschimmelung führten, sind zu beseitigen. Dies erfordert eine genaue Schadenanalyse und die Erarbeitung entsprechender Mängelbeseitigungsvor-schläge durch den Baugutachter Roloff. Liegen nutzerbedingte Umstände vor, genügt häufig das Aufklären über die Zusammenhänge, die hier skizziert wurden. Diesbezüglich stehe ich auch gerne für mündliche Beratungen anstelle kostenintensiver schriftlicher Gutachten zur Verfügung.
Liegt die Bestandsaufnahnme vor, geht es ans
2. Baugutachten Berlin: Ordnen und Dokumentieren
Die erkannten Ausführungsmängel erfasse ich übersichtlich, getrennt nach Bauteilen oder nach vorheriger Festlegung in Listen oder in Tabellenform einschließlich der Fotodo-kumentation.
Beispiel:
Bei einer Ortsbegehung des Gemeinschaftseigentums einer Altbauwohnanlage im Bau wurde auf Veranlassung von Wohnungskäufern eine 50- seitige Mangelerfassung in Listenform mit Fotoauswahl angefertigt:
Je nach Beauftragung und Notwendigkeit erfolgt nach der Bestandsaufnahme eine
3. Baugutachten Berlin: Schadenanalyse und Mangelbeseitigungsvorschläge
Mit der Analyse erfolgt auch eine Mängelbewertung.
Wurde ein Mangel erkannt, erhebt sich die Frage, wie dieser zu bewerten ist (praktische Ratschläge – keine juristische Beratung):
- Wesentlicher Mangel, der zur Abnahmeverweigerung führen kann
- Deutliche nachzubessernde technische und optische Mängel
- Hinnehmbare Abweichungen, die durch Minderung abgegolten werden
- Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten
Liegt ein „wesentlicher“ Mangel vor, berechtigt dieser den Bauherrn zur Abnahmeverweigerung.
Die Gebrauchsfähigkeit wird durch einen Mangel herabgesetzt, wenn der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufgehoben oder spürbar gemindert ist.
Die Entscheidung, ob es sich um „hinzunehmende“ Abweichungen handelt es letztlich eine Rechtsfrage, die ggf. gerichtlich zu klären ist. Der Sachverständige leistet lediglich technische Unterstützung und kann Vorschläge unterbreiten.
Nach VOB kann die Minderung der Vergütung unter den Voraussetzungen vorgenommen werden, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Dies kann die Ermittlung eines technischen Minderwertes begründen. Häufig erfolgt dies bei optischen Abweichungen vom Bau-Soll. Hier hat sich als Berech-nungsinstrument die sog. Zielbaummethode bewährt.
Häufig haben mehrere Baubeteiligte Mängel verursacht. Es erhebt sich die Frage, in wel-chem Umfang haftet wer? Auch hier stehen bewährte Berechnungsmethoden zur Ver-fügung, das Ergebnis ist immer nachvollziehbar.
Sie erhalten ferner abschließend Vorschläge zur Mangelbeseitigung, falls gewünscht, auch mit den dafür notwendigen Schätzkosten zur Mängelbeseitigung.
Baumängelbeseitigung Berlin – Baugutachten
Werden Mängel festgestellt, kann ich mich stellvertretend für Sie um die Mängelbeseitigung kümmern. Auf Veranlassung des Auftraggebers kann Architekt und Baugutachter Roloff den Fortgang der Mängelbeseitigung kontrollieren.
Ich kann auch mit entsprechender Vollmacht den gesamten Schriftverkehr mit den Unternehmern führen, von der Mängelanzeige bis zur Beseitigung der Mängel. Sie werden kontinuierlich über den Stand der Mängelbeseitigung unterrichtet und erhalten den relevanten Schriftverkehr per Kopie oder e-mail zur Kenntnis.
Folgende Lösung ist auch denkbar:
Da ich selbst Architekt bin, kann ich aufgrund einer abgestimmten Maßnahme der Mängelbe-seitigung Ihnen auch mit Architektenleistungen von der Ausschreibung bis zur Abnahme mit Rat und Tat zu Seite stehen.
D.h. das gesamte Mängelmanagement: Erfassen / Dokumentieren / Bewerten / Beseitigen können Sie von mir erhalten.
können Sie von mir erhalten. Wollen Sie weitere Informationen dazu haben, klicken sie HIER
Baugutachten Berlin – Bauabnahme in Berlin
Bestehen keine wesentlichen Mängel und ist das Werk vertragsgemäß hergestellt, hat der Unternehmer Anspruch auf die Abnahme.
Für diese wesentliche Etappe in der Abwicklung Ihres Projektes kann ich Ihnen Hilfe anbieten. Ich wirke an der Abnahme mit, indem ich die technischen Mängel am Objekt feststelle. Bei Bauträgerobjekten und gewerblichen Projekten helfen ich entsprechend bei Käuferübergaben und Übergaben von gewerblichen Mietflächen an die Nutzer.
Die Abnahme der Werkleistung hat insbesondere folgende entscheidende Wirkung, z.B.:
wird die Vergütung fällig.
Die Beweislastumkehr tritt ein, d.h. ein Mangel muß nach Abnahme vom Auftraggeber dem Unternehmer nachgewiesen werden, vorher ist es umgekehrt.
Die Verjährungsfrist beginnt.
Daher ist eine entsprechende Professionalität bei der Abnahme der Werkleistung zwingend erforderlich!
Eine Besonderheit stellt die technische Abnahme nach VOB dar. Hierbei erfolgt eine Abnahme von Teilleistungen, die durch Überbauung später nicht mehr einsehbar sind.
Diese Abnahmen werden häufig während der Bauzeit vom Baugutachter Roloff durchgeführt.
Sie erhalten ferner abschließend Vorschläge zur Mängelbeseitigung, falls gewünscht, auch mit den dafür notwendigen Schätzkosten zur Mängelbeseitigung.
Was kostet ein Baugutachten oder eine Bauabnahme in Berlin?
Festpreise für Mängelbegehung oder Mitwirkung bei der Bauabnahme mit Mängelliste kann ich gerne anbieten, hierfür ist jedoch eine Abschätzung des Aufwandes Voraussetzung.
In jedem Fall erhalten Sie auf Anfrage ein Honorarangebot.